Info zur Auszahlung von Mehrzeiten

Liebe Kolleg*innen,

euren Schulleitungen wurde eine Information über das Landesschulamt zugeleitet mit dem Inhalt, dem Kollegium die Auszahlung von Mehrzeiten bis zum 31.07.2019 über ein beigefügtes Formular zu ermöglichen.

Über die Auffassung der GEW zu den wichtigsten Fragen möchte ich euch gerne informieren.

Sind Mehrzeiten das gleiche wie Mehrarbeit?

Nein. Bei Mehrzeiten handelt es sich um Unterrichtsverlagerung gemäß Arbeitszeitverordnung und Flexi-Erlass, z.B. maximal +80 / -80 Stunden. Bei der Stundenplanung darf dieser Spielraum zur Absicherung des Unterrichts ausgenutzt werden.

Mehrarbeit muss unter Beteiligung der Personalräte und des Landesschulamtes angeordnet werden und bedarf schwerwiegender Gründe. In eurer Stundenabrechnung werden Mehr- / Minderzeiten erfasst.

Muss ich mir die Mehrzeiten auszahlen lassen?

Nein, es besteht weiterhin die Möglichkeit die Mehrzeiten mit weniger Unterricht auszugleichen. Ob das in allen Fällen zeitnah so gehandhabt wird ist jedoch nicht sicher. Die Praxis zeigt, dass in vielen Fällen die Mehrstunden über einen längeren Zeitraum „mitgeschleppt“ werden.

Kann ich mir auch nur einen Teil meiner Mehrstunden auszahlen lassen?

Ja, das ist möglich. Auf dem Formblatt kann angegeben werden, wie viele der Mehrstunden man ausbezahlt haben möchte.

Werden Mehrzeiten bei den erlaubten 80 Stunden nach Flexi-Erlass „gekappt“.

Nein, das geht auf keinen Fall und ist rechtswidrig.

Zu welchen finanziellen Bedingungen werden die Mehrzeiten vergütet?

In der Schulinformation steht nach unserer Auffassung eindeutig, dass der tatsächliche Wert einer Stunde  zugrunde gelegt wird. Das ist mehr als der Satz nach der Mehrarbeitsvergütungsverordnung, welche bei der letzten Auszahlung angewendet wurde.

Wie berechnet sich der tatsächliche Stundenwert?

Bei 365,25 Tagen pro Jahr ergeben sich 4,348 Wochen pro Monat. Da wir ein monatliches Entgelt erhalten, werden die 4,348 mit unserer Stundenzahl multipliziert. Bei 27 Stunden ergibt das 117,396, bei 25 Stunden 108,7.

Das Monatsbruttoentgelt wird durch diesen Faktor geteilt. Das ergibt den Wert einer Unterrichtstunde.

Gibt es einen Unterschied zwischen angestellten und verbeamteten Lehrkräften

Nein!

Obwohl wir uns bei dieser Interpretation der Information sehr sicher sind, können wir keine Garantie für die Rechtssicherheit geben. GEW können sich nach einer Auszahlung bei Zweifeln gerne an unsere Rechtsstelle wenden.

Euer Malte Gerken

Vorsitzender

Mitglied im Landesvorstand der GEW Sachsen-Anhalt

 

Kategorie: Allgemein
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