Info zur Auszahlung von Mehrzeiten

Liebe Kolleg*innen,

euren Schulleitungen wurde eine Information über das Landesschulamt zugeleitet mit dem Inhalt, dem Kollegium die Auszahlung von Mehrzeiten bis zum 31.07.2019 über ein beigefügtes Formular zu ermöglichen.

Über die Auffassung der GEW zu den wichtigsten Fragen möchte ich euch gerne informieren.

Sind Mehrzeiten das gleiche wie Mehrarbeit?

Nein. Bei Mehrzeiten handelt es sich um Unterrichtsverlagerung gemäß Arbeitszeitverordnung und Flexi-Erlass, z.B. maximal +80 / -80 Stunden. Bei der Stundenplanung darf dieser Spielraum zur Absicherung des Unterrichts ausgenutzt werden.

Mehrarbeit muss unter Beteiligung der Personalräte und des Landesschulamtes angeordnet werden und bedarf schwerwiegender Gründe. In eurer Stundenabrechnung werden Mehr- / Minderzeiten erfasst.

Muss ich mir die Mehrzeiten auszahlen lassen?

Nein, es besteht weiterhin die Möglichkeit die Mehrzeiten mit weniger Unterricht auszugleichen. Ob das in allen Fällen zeitnah so gehandhabt wird ist jedoch nicht sicher. Die Praxis zeigt, dass in vielen Fällen die Mehrstunden über einen längeren Zeitraum „mitgeschleppt“ werden.

Kann ich mir auch nur einen Teil meiner Mehrstunden auszahlen lassen?

Ja, das ist möglich. Auf dem Formblatt kann angegeben werden, wie viele der Mehrstunden man ausbezahlt haben möchte.

Werden Mehrzeiten bei den erlaubten 80 Stunden nach Flexi-Erlass „gekappt“.

Nein, das geht auf keinen Fall und ist rechtswidrig.

Zu welchen finanziellen Bedingungen werden die Mehrzeiten vergütet?

In der Schulinformation steht nach unserer Auffassung eindeutig, dass der tatsächliche Wert einer Stunde  zugrunde gelegt wird. Das ist mehr als der Satz nach der Mehrarbeitsvergütungsverordnung, welche bei der letzten Auszahlung angewendet wurde.

Wie berechnet sich der tatsächliche Stundenwert?

Bei 365,25 Tagen pro Jahr ergeben sich 4,348 Wochen pro Monat. Da wir ein monatliches Entgelt erhalten, werden die 4,348 mit unserer Stundenzahl multipliziert. Bei 27 Stunden ergibt das 117,396, bei 25 Stunden 108,7.

Das Monatsbruttoentgelt wird durch diesen Faktor geteilt. Das ergibt den Wert einer Unterrichtstunde.

Gibt es einen Unterschied zwischen angestellten und verbeamteten Lehrkräften

Nein!

Obwohl wir uns bei dieser Interpretation der Information sehr sicher sind, können wir keine Garantie für die Rechtssicherheit geben. GEW können sich nach einer Auszahlung bei Zweifeln gerne an unsere Rechtsstelle wenden.

Euer Malte Gerken

Vorsitzender

Mitglied im Landesvorstand der GEW Sachsen-Anhalt

 

Einladung zur Sitzung der Landesarbeitsgruppe Grundschulen

Liebe Kolleg*innen,

wir möchten euch nochmals herzlich zur nächsten Sitzung der Landesarbeitsgruppe Grundschulen einladen.

 

Wann?                                Dienstag, 12.11.2019, 16.00 Uhr

Wo?                                    Lichthaus Halle, Dreyhauptstraße 3 in 06108                                                           Halle/Saale

Alle weiteren Informationen und den Einladungstext findet ihr hier:

Einladung zur Sitzung der LAG GS am 5.11. und 12.11.2019

Viele Grüße

Euer Malte Gerken

Vorsitzender

Achtung – GEW Bildungsbörse am 26.10.2019 – Anmeldung jetzt möglich

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

auch in diesem Jahr organisieren der GEW Stadtverband Halle und der GEW Kreisverband Saalekreis wieder die beliebte Bildungsbörse mit vielen spannenden Themen.

Für das Eröffnungsreferat ist es uns gelungen, den renommierten Bildungsexperten Prof. Dr. Lothar Abicht zu gewinnen.

Prof. Dr. Lothar Abicht ist Unternehmer, Universitätsprofessor, Bildungsforscher und Autor zahlreicher Publikationen und Bücher sowie gefragter Speaker.

Weitere Infos über Lothar Abicht: https://www.lotharabicht.com/

Wann:   26.10.2019, 09.00 Uhr bis 15.00 Uhr

Wo:        Integrierte Gesamtschule Halle „Am Steintor“
               
Adam Kuckhoff-Str. 37, Halle

Natürlich ist unsere Bildungsbörse eine landesweit anerkannte Fortbildung und für GEW-Mitglieder kostenlos.

Die WT-Nummer lautet: WT2019-400-78

Eine Teilnahmebestätigung erhaltet ihr am Ende der Veranstaltung.

Wie immer habt ihr die Möglichkeit, eine interessante Themengruppe bei der Anmeldung auszuwählen. Eine Übersicht findet ihr in unserem Flyer auf der Online-Anmeldeseite.

Anmeldung: Bitte bevorzugt Online.

Anmeldung Bildungsbörse

Wir freuen uns auf Euch!

Eure GEW-Verbände Halle und Saalekreis

Perspektiven sichern – Mauern niederreißen

Von Torsten Richter

Aufruf zur Kundgebung am 29.08. um 16 Uhr vor dem Landtag

Wir fordern:

  • die Anerkennung und Wertschätzung der Arbeit der Grundschullehrkräfte auch in der Bezahlung,
  • die Eingruppierung/ die Besoldung in der E 13 / A 13,
  • die entsprechende Änderung des Landesbesoldungsgesetzes,
  • die Berücksichtigung des Finanzbedarfs im Doppelhaushalt 2020/21,
  • den Stopp des Weggangs junger Grundschullehrkräfte in andere Bundesländer aufgrund der besseren Eingruppierung/ Besoldung

Alle (verbeamteten oder angestellten) Kolleginnen und Kollegen, insbesondere an den Grundschulen des Landes Sachsen-Anhalt, rufen wir auf, sich an unserer Kundgebung zu beteiligen.

Wir errichten symbolisch eine Mauer aus Umzugskartons, auf denen wir unsere Forderung nach E 13 oder A 13 gut sichtbar für die Landespolitiker anbringen. Für Teilnehmer, die keinen Umzugskarton mitbringen können, stellen wir am Veranstaltungsort Kartons bereit, die nur noch beklebt werden müssen.

Streikgeld für GEW-Mitglieder

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

nachdem der Streiktag vom eurem Gehalt abgezogen wurde haben GEW-Mitglieder wie immer die Möglichkeit, sich den Ausfall erstatten zu lassen.

Ihr helft uns sehr, wenn ihr dazu folgendes Formblatt benutzt:

Falls ihr Hilfe braucht, könnt ihr gerne zu unseren Sprechzeiten in unser Büro kommen. Bitte dazu eine Kopie der Bezügeabrechnung
mitbringen, aus der der Abzug ersichtlich ist. Das ist in der Regel die Juniabrechung.

Liebe Grüße und einen schönen Start ins neue Schuljahr wünscht euch

Euer Malte Gerken

Vorsitzender

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