Landtag beschließt Gesetz zur Verschiebung der Personalratswahlen

Liebe Kolleg*innen,

der Landtag von Sachsen-Anhalt hat heute ein Gesetz zur Verschiebung der Personalratswahlen 2020 beschlossen – ein Schritt den wir als GEW ausdrücklich begrüßen und auf den wir in Gesprächen mit hingearbeitet haben.

Die wichtigsten Fakten im Überblick:

  • Die Personalratswahlen 2020 finden nicht wie vorgesehen bis zum 31.05.2020 statt, es sei denn, es ist wurde schon gewählt.
  • Die bestehenden Personalräte bleiben bis längstens 31.12.2020 im Amt
  • Ein neuer Wahlzeitpunkt wird gesondert bestimmt
  • Die bisherigen Wahlvorstände bleiben im Amt, alle Bekanntmachungen und die eingereichten Wahlvorschläge sind jedoch aufgehoben

Weitere aktuelle Infos – auch allgemein zur Situation durch das Corona-Virus – auf www.gew-lsa.de.

Bleibt schön gesund!

Euer Malte Gerken

Vorsitzender

Veranstaltung abgesagt – Neuer Termin folgt -Infoveranstaltung für PMs an Schulen

Liebe pädagogische Mitarbeiter*innen an den öffentlichen Schulen. Nach langwierigen und zähen Verhandlungen ist es unter maßgeblicher Beteiligung der GEW endlich gelungen, euch den Kolleg*innen der kommunalen Einrichtungen anzugleichen.

Wie immer sind neue tarifliche Regelungen oftmals kompliziert und zunächst unverständlich. Damit können oft auch offensichtliche Fehler in der Überleitung nicht selbstständig erkannt werden.

Um euch hier zu unterstützen, haben der GEW Stadtverband Halle und der GEW Kreisverband Saalekreis unsere GEW-Expertin Marlies Wahl für eine Informationsveranstaltung gewonnen:

Wann:     Donnerstag, 26.03.2020, 16 Uhr bis 18 Uhr

Wo:        Lichthaus Halle, Dreyhauptstraße 3, 06108 Halle (Saale)

Kosten: GEW-Mitglieder kostenlos, Nichtmitglieder 30€

Anmeldung: Bis zum 20.03.2020 per Mail an gew.halle@nullgew-lsa.de

Wir freuen uns auf euch!

Mit freundliche Grüßen

Malte Gerken

Vorsitzender

 

 

Offene Sprechstunde im GEW Stadtverband Halle abgesagt!!!!

Wann:    24.03.2020, 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

 Wo:       Büro des GEW Stadtverbandes Halle
               Kleiner Berlin 2,  06108 Halle

Liebe Kolleginnen und Kollegen!

  • Kann ich mich eigentlich gegen eine Abordnung sperren?
  • Bin ich als Seiteneinsteiger*in korrekt eingruppiert?
  • Bekomme ich einen Tag frei wenn ich heirate?
  • Muss ich generell am ersten Tag meiner Krankheit einen Krankenschein abgeben und gibt es da einen Unterschied zwischen Angestellten und Beamten?

    Wenn ihr diese und viele andere Fragen gerne mal mit unseren kompetenten GEW-Personalräten besprechen möchtet, dann kommt doch einfach zu uns.

    Es sind für euch da:

    Torsten Richter, GEW Landesvorstand, Vorsitzender des Lehrerbezirkspersonalrates Halle

    Malte Gerken, GEW Landesvorstand, Vorsitzender der Fachgruppe Berufsbildende Schulen im Bezirkspersonalrat Halle

    Jens Wiedemann, GEW Stadtverband Halle, Fachgruppe Grundschulen im Bezirkspersonalrat Halle

    Wir freuen uns auf euch!

Fortbildung zum Schulrecht – eine tolle Veranstaltung

„SchulRecht – sicher Handeln im Schulalltag“ – unter diesem Titel veranstaltete der GEW – Stadtverband Halle am 19.02.2020 eine Fortbildung mit dem Schulrechtsexperten Dr. Günther Hoegg.

Dr. Günther Hoegg in Halle (Saale)

Schon während der Veranstaltung war klar – so lehrreich und unterhaltsam bekommt man das trockene aber doch so wichtige Thema Schulrecht nirgends anders serviert.

Drei Stunden lang klebten die Teilnehmer*innen an den Lippen des Juristen und Lehrers – wer sonst sollte die Gratwanderung zwischen Schulalltag und Schulrecht besser darstellen können!

Demzufolge wurde an positiver Resonanz nach Veranstaltungsende nicht gespart.

Wir freuen uns, dass wir euch eine so interessante und nützliche Fortbildung bieten konnten – für unsere Mitglieder natürlich kostenlos!

Euer Malte Gerken

Vorsitzender

Kundgebung am 18. Dezember vor dem Landtag in Madeburg „Solche Weihnachtsgeschenke – Nein, danke!“

Achtung!!!!! Es wird ein Bus vom Hallmarkt eingesetzt, Abfahrt 14:00 Uhr. Zur besseren Planung meldet euch bitte namentlich bis zum 11.12.2019 unter gew.halle@nullgew-lsa.de an.

Liebe Kollegin, lieber Kollege, auf Kosten der Beschäftigten versucht das Bildungsministerium

die Verschlechterung der Unterrichtsversorgung einzudämmen. Dazu gehören u.a.:

  • die Streichung der Altersermäßigung für die Beschäftigten ab dem 60. Lebensjahr und
  • die Anordnung von Mehrarbeit.

Die gescheiterte Einstellungspolitik soll nun von den Beschäftigten durch eine erhöhte Belastung durch Stundenerhöhungen allein geschultert werden. Gerade die älteren Kolleginnen und Kollegen werden durch das Hinausschieben der Altersanrechnung auf das 62. Lebensjahr dabei besonders brüskiert.

Die GEW Sachsen-Anhalt kündigt ihren entschiedenen Widerstand gegen jede weitere Erhöhung der Belastung an den Schulen an.

Die GEW fordert  von der Landesregierung, dass

  1. die Altersermäßigung ab 60 Jahren ohne jede Forderung nach Kompensation erhalten bleibt,
  2. die Pflichtstunden festgeschrieben und längerfristig sogar reduziert werden,
  3. Arbeitszeitkonten eingeführt werden, damit die Beschäftigten selbstbestimmt über ihren Freizeitausgleich entscheiden können.

Für den 18. Dezember 2019 ruft die GEW alle Lehrkräfte zur Kundgebung vor dem Landtag

unter dem Motto „Solche Weihnachtsgeschenke – Nein, danke“ auf, um 16 Uhr dort ihren

Protest lautstark zu äußern. Wir erwarten euch zahlreich und kämpferisch zu unserem „Weihnachtsmarkt“.

Eure Landesvorsitzende Eva Gerth

Info zur Auszahlung von Mehrzeiten

Liebe Kolleg*innen,

euren Schulleitungen wurde eine Information über das Landesschulamt zugeleitet mit dem Inhalt, dem Kollegium die Auszahlung von Mehrzeiten bis zum 31.07.2019 über ein beigefügtes Formular zu ermöglichen.

Über die Auffassung der GEW zu den wichtigsten Fragen möchte ich euch gerne informieren.

Sind Mehrzeiten das gleiche wie Mehrarbeit?

Nein. Bei Mehrzeiten handelt es sich um Unterrichtsverlagerung gemäß Arbeitszeitverordnung und Flexi-Erlass, z.B. maximal +80 / -80 Stunden. Bei der Stundenplanung darf dieser Spielraum zur Absicherung des Unterrichts ausgenutzt werden.

Mehrarbeit muss unter Beteiligung der Personalräte und des Landesschulamtes angeordnet werden und bedarf schwerwiegender Gründe. In eurer Stundenabrechnung werden Mehr- / Minderzeiten erfasst.

Muss ich mir die Mehrzeiten auszahlen lassen?

Nein, es besteht weiterhin die Möglichkeit die Mehrzeiten mit weniger Unterricht auszugleichen. Ob das in allen Fällen zeitnah so gehandhabt wird ist jedoch nicht sicher. Die Praxis zeigt, dass in vielen Fällen die Mehrstunden über einen längeren Zeitraum „mitgeschleppt“ werden.

Kann ich mir auch nur einen Teil meiner Mehrstunden auszahlen lassen?

Ja, das ist möglich. Auf dem Formblatt kann angegeben werden, wie viele der Mehrstunden man ausbezahlt haben möchte.

Werden Mehrzeiten bei den erlaubten 80 Stunden nach Flexi-Erlass „gekappt“.

Nein, das geht auf keinen Fall und ist rechtswidrig.

Zu welchen finanziellen Bedingungen werden die Mehrzeiten vergütet?

In der Schulinformation steht nach unserer Auffassung eindeutig, dass der tatsächliche Wert einer Stunde  zugrunde gelegt wird. Das ist mehr als der Satz nach der Mehrarbeitsvergütungsverordnung, welche bei der letzten Auszahlung angewendet wurde.

Wie berechnet sich der tatsächliche Stundenwert?

Bei 365,25 Tagen pro Jahr ergeben sich 4,348 Wochen pro Monat. Da wir ein monatliches Entgelt erhalten, werden die 4,348 mit unserer Stundenzahl multipliziert. Bei 27 Stunden ergibt das 117,396, bei 25 Stunden 108,7.

Das Monatsbruttoentgelt wird durch diesen Faktor geteilt. Das ergibt den Wert einer Unterrichtstunde.

Gibt es einen Unterschied zwischen angestellten und verbeamteten Lehrkräften

Nein!

Obwohl wir uns bei dieser Interpretation der Information sehr sicher sind, können wir keine Garantie für die Rechtssicherheit geben. GEW können sich nach einer Auszahlung bei Zweifeln gerne an unsere Rechtsstelle wenden.

Euer Malte Gerken

Vorsitzender

Mitglied im Landesvorstand der GEW Sachsen-Anhalt

 

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