Liebe Kolleg*innen,
die Auffassung, dass Beschäftigte im TV-L in Elternzeit keinen Anspruch auf Inflationsausgleichsprämie haben, wurde in einigen Fällen gerichtlich gekippt.
Wir empfehlen allen Betroffenen Mitgliedern schnellstmöglich eine Geltendmachung.
GEW Mitglieder finden ein rechtssicheres Muster im Mitgliederbereich der GEW Landesseite:
https://www.gew-sachsenanhalt.net/aktuelles/detailseite/inflationsausgleichspraemie-fuer-beschaeftigte-in-elternzeit
Betroffen sind alle Beschäftigten im Rahmen des TV-L (z.B. Lehrkräfte und PM und öffentlichen Schulen, Mitarbeiter*innen an Unis und Hochschulen..).
Euer Malte Gerken
Vorsitzender