Höhergruppierung von angestellten Lehrkräften

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die neue Entgeltordnung für angestellte Lehrkräfte lässt zwar noch viele GEW-Forderungen offen, jedoch können sich auch in dieser Fassung schon vereinzelt Höhergruppierungen in der Entgeltgruppe ergeben.

Es ist zwar schwer zu verstehen, aber theoretisch ist es möglich, dass man aufgrund einer Abstufung in der Entgeltstufe keine wirklich Nettogehaltssteigerung erzielt. Um das herauszufinden, stellt bitte zunächst eine Anfrage mittels folgendem Formblatt.

Anfrage Höhergruppierung

Das ausgefüllte Blatt sendet ihr bitte an:

Landesschulamt Sachsen-Anhalt

Referat 32

Ernst-Kamieth-Straße 2

06112 Halle (Saale)

Bitte beachtet folgende Hinweise:

  • Für verbeamtete Kolleginnen und Kollegen gilt der Tarifvertrag nicht, bitte keine Anträge stellen.
  • Kolleginnen und Kollegen in der Entgeltgruppe E13 oder höher haben keine Aussicht auf Höhergruppierung, bitte keine Anträge stellen.

Für Rückfragen speziell zu dieser Angelegenheit stehe ich euch am

Donnerstag, den 25.02.2016 von 15:30 bis 17:30 Uhr unter 0345 2024905 zur Verfügung.

Viele Grüße

Malte Gerken

Vorsitzender

Kategorie: Allgemein
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